Beschreibung des Programms
Im Rahmen des türkischen Verhandlungsprozesses für eine Vollmitgliedschaft in der EU zielt das Jean-Monnet-Stipendienprogramm (JMSP) darauf ab, einen Beitrag zum Aufbau von Verwaltungskapazitäten in der Türkei zu leisten, indem die Anzahl von Expertinnen und Experten in Feldern des EU-Besitzstand (acquis communautaire) erhöht wird.
Zielgruppe
Personen, die derzeit
- in der Türkei im öffentlichen Sektor tätig sind (einschließlich Berufsverbände mit öffentlicher Rechtspersönlichkeit, Kammern, lokale Verwaltungen, Entwicklungsagenturen usw.)
- in der Türkei im privaten Sektor tätig sind (einschließlich NGOs, ansässige diplomatische Vertretungen usw.)
- in der Türkei an Universitäten als akademisches oder Verwaltungspersonal arbeiten
- Studierende im Hauptstudium oder Postgraduierte (Master oder Doktoranden) in der Türkei
Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte unsere Website: www.jeanmonnet.org.tr.
Anzahl der Stipendien
160
Laufzeit
Die Geförderten müssen akademische Studien auf Graduierten- oder Forschungsniveau für Zeiträume von mindestens 3, höchstens 12 Monaten durchführen. Akademische Studien, die länger als 12 Monate dauern, werden nicht unterstützt, auch wenn die Geförderten bereit sind, die verbleibende Zeit aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Stipendien sollten in dem spezifischen akademischen Jahr verwendet werden, für das sie vergeben werden. Eine Verschiebung und/oder Verlängerung der Stipendien auf Antrag der Geförderten ist nicht möglich.
Stipendienleistung
Die Höhe des Stipendiums deckt Folgendes ab;
- Studiengebühren (bis zu 20.000 Euro),
- Lebenshaltungskosten (Essen und Trinken, Unterkunft, Kommunikation, örtliche Verkehrsmittel, kulturelle Aktivitäten usw.) (unterschiedlich je nach dem förderfähigen Gastland, wie auf der Website des Directorate for EU Affairs angegeben),
- Pauschalbetrag (3.000 Euro) für verschiedene Ausgaben, die nur einmal zu zahlen sind (zu verwenden für den Visapass, Bildungsmaterialien, Reisen, Studienbesuch, Anmeldung bei den örtlichen Behörden, Kranken- und Versicherungskosten, etwaige Steuerverbindlichkeiten und ähnliche Ausgaben).
Die Geförderten, die ihre akademischen Studien nicht erfolgreich abschließen konnten oder die ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen konnten, können aufgefordert werden, den gesamten oder einen Teil des ihnen ausgezahlten Stipendiums zurückzuzahlen.
Das Stipendium wird nicht auf monatlicher Basis ausgezahlt. Stattdessen werden 90% des Stipendiums bei der Unterzeichnung der Verträge ausgezahlt, während die restlichen 10% nach Abschluss der akademischen Studien sowie des Abschlussprozesses ausgezahlt werden.
Formalia
Das Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Programms.
Bewerbungsschluss
Informationen zur Bewerbungsfrist finden Sie auf der Webseite des Programms.