Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Dieses Stipendienprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre akademische Ausbildung in Deutschland mit einem weiterführenden Studium fortzusetzen. Die Stipendien werden aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie Ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Abschluss (z.B. Bachelor, Diplom) abgeschlossen haben.

Bitte beachten Sie: Für künstlerische Fachbereiche sowie den Fachbereich Architektur (einschließlich Stadtplanung) bietet der DAAD folgende Studienstipendienprogramme an:

Was wird gefördert?

Gefördert wird
  • ein vollständiges Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
    oder
  • ein Studienjahr in Deutschland im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums mit Abschluss an Ihrer Heimathochschule. Voraussetzung ist, dass Ihre in Deutschland erbrachten Studienleistungen von dieser anerkannt werden. Die Regelstudienzeit an Ihrer Heimathochschule darf außerdem durch das Studienjahr in Deutschland nicht überschritten werden.
Eine Förderung für ein bereits in Deutschland begonnenes Masterstudium ist nicht möglich. Gefördert werden nur Studiengänge mit Beginn ab dem Wintersemester des nächsten Jahres.

Dauer der Förderung

Das Stipendium ist, je nach Dauer des gewählten Studiengangs, für Aufenthalte zwischen 10 und 24 Monaten bestimmt.
Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate). Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen wollen. Wenn Sie einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Der Förderbeginn muss im Jahr 2027 liegen. In der Regel beginnt die Förderung am 1. Oktober 2027, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher.

Stipendienleistungen

  • Monatliche Stipendienrate in Höhe von 992 Euro
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung (siehe auch wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 4)
  • Reisekostenpauschale (nur auf Antrag)
  • jährliche pauschale Studienbeihilfe in Höhe von 460 €
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen beantragen:
  • monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
  • monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8
  • Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen

Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
  • Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichtssprache des Studiengangs Deutsch ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.

Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 7.

Auswahl

Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission aus Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern.

Die Auswahlkriterien sind:

Fachliche Qualifikation
  • Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
  • ggf. Schulabschlusszeugnis
  • Studienverlauf
  • Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache(n)
  • ggf. fachlich einschlägige Praktika, ggf. Berufserfahrung
Qualität des Studienvorhabens
  • Qualität des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl des Studiengangs, der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
  • Einbettung des Vorhabens in den akademischen Werdegang
Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers
  • Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
  • Perspektiven: Bedeutung des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
  • Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Gefördert von:

  • Auswärtiges Amt

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